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Qualitätsmanagement

Die Qualität der Produkte und Dienstleistungen von Müller Verkehrstechnik hat stets oberste Priorität. Durch unser sich immer weiter entwickelndes Qualitätsmanagement und den Qualifizierungen gelingt es uns, den an uns gestellten hohen Anspruch an Qualität ganzheitlich sicher zu stellen.

RAL/CE-Gütezeichen

Die Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. (GVZ) ist bereits seit 1960 die von RAL anerkannte Organisation zur Durchführung der Gütesicherung für diese Produktgruppe.

Zum Nachweis der Gütesicherung müssen Verkehrszeichen das RAL-Gütezeichen tragen. Zusätzlich sind ortsfeste, vertikale Verkehrszeichen für den Nachweis der Konformität mit den mandatierten Eigenschaften nach der Bauproduktenverordnung, der DIN EN 12899-1 und der IVZ-Norm mit dem CE-Zeichen zu kennzeichnen. (Quelle: https://www.guetezeichen-verkehrszeichen.de/)

DIN EN 1090

Seit 2014 sind alle Betriebe, die tragende Bauteile aus Stahl und/oder Aluminium fertigen, durch die europäische Bauprodukteverordnung (EU-BauPVo) verpflichtet, nur noch Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung auf den Markt zu bringen. Die DIN EN 1090 hat damals auf europäischer Ebene die nationale Norm DIN 18800 abgelöst.

Voraussetzung ist die Zertifizierung und Überwachung des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle. Mit der Qualifizierung weisen wir nicht nur die Qualifikation unserer Mitarbeiter und die erforderliche technische Ausrüstung nach, sondern auch die Einhaltung der festgelegten wesentlichen Produkteigenschaften unserer Bauteile.

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PQ-Bestätigung

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Mit der PQ Bestätigung sind wir in die Liste der präqualifizierten Bauunternehmer für den Bereich „Ausstattung von Straßen“ mitaufgenommen. Bauunternehmen müssen als Bieter bei öffentlichen Vergabeverfahren in Deutschland die notwendigen Unterlagen zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 6a VOB/A  bzw. § 6a EU VOB/A insbesondere bezüglich Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit für jedes einzelne Vergabeverfahren durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachweisen.

Hierzu wird den öffentlichen Auftraggebern zur Erleichterung ihrer Arbeit im amtlichen Verzeichnis PQ-VOB eine Liste derjenigen Unternehmen zur Verfügung gestellt, die präqualifiziert sind, in ein öffentliches Vergabeverfahren eingebunden zu werden, weil sie die in der VOB/A festgelegten Eignungsvoraussetzungen erfüllen.

Durch die auf den Leistungsbereich bezogene vorgelagerte Eignungsprüfung wird folgendes sichergestellt:

  • Prüfung der Eignungsnachweise bereits vor der Abgabe der Angebote

  • Prüfung der Eignungsnachweise durch speziell qualifizierte und unabhängige Stellen unter Beachtung bundeseinheitlicher Vorgaben

  • Regelmäßige Überwachung der durchgeführten Eignungsprüfungen durch die DAkkS und Prüfung durch den unabhängigen Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.

  • Entlastung von Unternehmen und Vergabestellen

  • Kosten- und Zeitersparnis

  • Präqualifikation auch für Nachunternehmer

  • Qualitätssteigerung durch von unabhängigen Dritten geprüfte Informationen über qualifizierte Unternehmen

  • Transparenz bei öffentlichen Vergaben

Die Anerkennung der Präqualifikation PQ-VOB durch die öffentlichen Auftraggeber ist in der VOB verankert. (Quelle: https://www.pq-verein.de/wir-ueber-uns/zweck-und-aufgaben-des-vereins/)

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